Emissionen
Luftreinhalte Verordnung
Die Feinstaubwerte modernster Pelletsanlagen sind in etwa halb so hoch, wie die in der Luftreinhalte Verordnung (LRV) vorgeschriebenen Grenzwerte. Die LRV 2011-Voschriften in der Schweiz sind die schärfsten in Europa. Diese Grenzwerte werden in Deutschland erst 2015 in Kraft treten.
Zu den Schweizerischen Bestimmungen hat die Holzenergie Schweiz ein Infoblatt herausgegeben. Hier ein kurzer Ausschnitt aus der Konformitätserklärung:
| Massgebende EU Norm | EN303-5 |
| Anlageart | Heizkessel für Pellets, automatisch beschickt |
| Emissionswerte bis 01.01.08 | CO: 300 mg/m3 Staub: 60 mg/m3 |
| Emissionswerte ab 01.01.11 | CO: 300 mg/m3 Staub: 40 mg/m3 |
| Beispiel Windhager Zentralheizung | CO: 170 mg/m3 Staub: 20 mg/m3 |
Weitere Informationen zu Emissionen bei Pelletsheizungen erhalten Sie beim Schweizerischen Verband der Kesselhersteller.
Sicherheit in Pelletslager
Bei der Lagerung von Pellets kann sich Kohlenmonoxid (CO) bilden. Die Entstehung von CO ist ein natürlicher Vorgang. Für einen sicheren Umgang mit dem Brennstoff Holz-Pellets beachten Sie bitte die Weisungen der Branchenorganisation www.propellets.ch.





